Ladestromprämie
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladestationen können für den abgegebenen Ladestrom eine THG-Prämie erhalten.
100 €/MWh
Ladestrom für 2026
So funktioniert die Ladestromprämie
Seit 2022 können Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte die durch Ladestrom eingesparten CO₂-Emissionen als THG-Quote vermarkten. Anders als bei Fahrzeugen wird die Quote hier pro tatsächlich abgegebener kWh berechnet.
ElektroVorteil übernimmt den gesamten Prozess: Von der Erfassung der Zählerstände über die Beantragung beim UBA bis zur Vermarktung der Quote.
Voraussetzungen
- Öffentlich zugänglicher Ladepunkt
- Meldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Nachweis der abgegebenen Strommenge (Zählerstand)
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien