THG-Quote 2025: Wie erhalte ich eine möglichst hohe Prämie?
Einleitung
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bleibt auch im Jahr 2025 ein zentrales Instrument zur Förderung der Dekarbonisierung des Verkehrssektors in Deutschland. Elektrofahrzeugbesitzer haben durch diese Regelung die Möglichkeit, durch den Verkauf von CO₂-Zertifikaten eine jährliche Prämie zu erhalten, die sich durch die Einsparung von Treibhausgasen ergibt. Auch 2025 können sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen wie z.B. Fuhrparkmanager, Ladesäulenbetreiber und Stadtwerke von den Vorteilen emissionsfreier Mobilität profitieren.
Allgemeine Informationen
Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe vertreiben, wie z. B. Mineralölkonzerne, einen bestimmten Anteil ihrer CO₂-Emissionen auszugleichen oder zu reduzieren. Dies geschieht entweder durch direkte Emissionsminderungen oder durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten von Dritten, wie etwa Elektrofahrzeughaltern oder Betreibern von Ladeinfrastruktur. Elektrofahrzeuge erzeugen keine direkten CO₂-Emissionen und ermöglichen es ihren Besitzern, diese Emissionseinsparungen in Form von THG-Zertifikaten zu verkaufen. Der Verkauf der Zertifikate bringt den Besitzern finanzielle Vorteile in Form der THG-Prämie. Auch für das Jahr 2025 bedeutet dies, dass Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen erneut Anspruch auf eine Prämie haben, die auf dem aktuellen Marktwert der THG-Zertifikate basiert.
Da die THG-Prämie steuerfrei ist, können Privatpersonen den vollen Betrag erhalten. Dies macht die Prämie zu einem attraktiven Anreiz für die Nutzung von Elektrofahrzeugen.
Welche Fahrzeuge sind prämienberechtigt?
Nicht jedes Elektrofahrzeug ist für die THG-Prämie berechtigt. Die Regelung gilt ausschließlich für vollständig elektrische Fahrzeuge (BEV), die emissionsfrei betrieben werden. Dazu gehören:
- Elektroautos (Klasse M1)
- E-Nutzfahrzeuge und Elektro-Lkw (Klassen N1-N3)
- Elektrobusse (Klasse M3)
- Elektrische Motorräder und E-Roller (Klassen L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU)
Plug-in-Hybride (PHEV) und andere Fahrzeuge, die teilweise fossile Brennstoffe nutzen, sind nicht für die THG-Prämie berechtigt. Auch zulassungsfreie Elektroroller und Leichtkraftfahrzeuge, die geringere Geschwindigkeiten erreichen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wichtige Faktoren, die den Wert der THG-Prämie 2025 beeinflussen
Die Entwicklung der THG-Prämie 2025 bleibt aufgrund der volatilen Marktbedingungen schwer vorherzusagen. Der fortlaufende Anstieg der THG-Quotenverpflichtung bis 2030 wird voraussichtlich die Nachfrage nach THG-Zertifikaten erhöhen.
1. Änderungen im Strommix und der Emissionsfaktor
Ein entscheidender Faktor, der die Höhe der THG-Prämie beeinflusst, ist der Emissionsfaktor des Strommixes in Deutschland. Für 2025 liegt dieser bei 124 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule und ist damit etwa 10% besser als im Vorjahr.
2. Import von minderwertigem Biodiesel
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor für die THG-Prämie ist der Markt für Biodiesel, insbesondere minderwertiger Biodiesel aus China. Aufgrund seiner doppelten Anrechenbarkeit auf die THG-Quote ermöglicht minderwertiger Biodiesel Mineralölunternehmen, ihre CO₂-Verpflichtungen günstiger zu erfüllen.
3. UER als Alternative
Zusätzlich zu alternativen Kraftstoffen konnten auch sogenannte UER-Projekte (Upstream Emission Reduction) zur Reduzierung von Emissionen genutzt werden. Durch den Wegfall dieser Erfüllungsoption, ist ein Preisanstieg der THG-Quote möglich.
4. Gesetzliche Anpassung der THG-Quote
Im Jahr 2025 wird die gesetzliche THG-Quote von derzeit 9,35 % auf 10,6 % erhöht. Diese Erhöhung zwingt Unternehmen, die fossile Brennstoffe vertreiben, mehr CO₂-Zertifikate zu erwerben.
5. Regulatorische Eingriffe und Sonderzölle
Die Europäische Union erhebt Sonderzölle auf den Import von minderwertigem Biodiesel, insbesondere aus China. Diese Zölle belaufen sich auf 12,8 % bis 36,4 % des Warenwerts.
6. Umgang mit Überangebot
Die Marktpreise für 2025 haben sich bereits auf über 100 €/t erholt. Das Umweltministerium (BMUV) hat überraschend einen Entwurf zur Anpassung der 38. BImSchV veröffentlicht, der vorsieht, dass solche Übertragungen erst ab 2027 wieder möglich sein sollen.
Fazit: Warum die THG-Prämie 2025 eine lohnende Möglichkeit bleibt
Die THG-Prämie 2025 bietet eine hervorragende Gelegenheit für Besitzer von Elektrofahrzeugen, von ihren CO₂-Einsparungen zu profitieren. In Kombination mit einer einfachen Beantragung und steuerfreien Auszahlungen für Privatpersonen bleibt die THG-Prämie eine lohnende Möglichkeit, emissionsfreie Mobilität zu fördern und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erzielen.
